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Widerrufsrecht

Widerruf bei Immobilienmaklerverträgen

Mit Beginn des 13. Junis wurde ein Widerrufsrecht auch für Verträge mit Immobilienmaklern in Kraft gesetzt, sofern der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Maklers zustande kommt. Dies bedeutet für Sie als Kunden, dass wir Sie vor den Abschluss des Maklervertrages auf Ihre Verbraucherrechte und die Möglichkeit des Widerrufes hinweisen bzw. belehren.

Wir klären Sie ausführlich auf….

Sobald Sie die Dienstleistung des Maklers in Anspruch nehmen, wie z.B. wenn Sie sich ein Exposé zusenden lassen, tritt bereits ein Maklervertrag ein.

Die ausgewiesene Maklerprovision müssen Sie nur bezahlen, wenn einen Miet- Kauf- oder Pachtvertrag abschließen.

Weiterhin und unverbindlich können Sie Immobilien besichtigen oder Exposés anfordern. Sollte der Fall eintreten, dass nach Besichtigung der Immobilie kein Interesse besteht, müssen Sie den Maklervertrag natürlich nicht wiederrufen. Erst wenn es zum Kauf-/Mietvertrag kommen sollte, würden Sie eine Courtagerechnung erhalten.

Nach Vertragsabschluss ist es wichtig den Widerruf binnen 14 Tagen zu erklären. Sollten Sie die Maklerdienstleistung direkt einfordern, können Sie Ihre Zustimmung zur sofortigen Erbringung der Dienstleistung erteilen. Damit erhalten Sie diese unmittelbar und verlieren nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung Ihr Widerrufsrecht.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sofern Sie die Zustimmung zur sofortigen Erbringung der Dienstleistung nicht erklären, dass die Dienstleistung z.B. das Exposé erst nach Ablauf Ihres Widerrufsrechtes (14 Tage plus Postlaufzeit) erhalten.

Diese Information entspricht genau den gesetzlichen Vorgaben!

Verbraucherinformation für unsere Maklerkunden Paragraf 312d BGB i.V.m. Art. 246 a Paragraf 1 EGBGB

  1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung

Der Maklervertrag mit der Firma Welcome Immobilienmanagement beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag usw.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage Wird die Firma Welcome Immobilienmanagement für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die Firma Welcome Immobilienmanagement allgemeine Nachweis- oder Vermittlungsttätgkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des Vorhandenen Interessentenbestandes ausgerichtet ist. Die Firma Welcome Immobilienmanagement ist hier zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.

  1. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden

Friederike Kleine
-Geschäftsführerin-
Bsc. (Betriebswirtin)

Welcome Immobilien
Kohlbrink 7
59494 Soest

Tel.: 02921 – 666 74 74
E-Mail: info@welcome-immobilien.de

  1. Art der Courtageabrechnung

Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/ -pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.

  1. Zahlungs- und Leistungsbedingungen

Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.

  1. Laufzeit des Maklervertrages

Der Maklervertrag mit dem Verkäufer hat eine Festlaufzeit von 6 Monaten und ist danach mit einmonatiger Frist kündbar.

Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu wiederrufen. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab Beginn des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Welcome Immobilien, Kohlbrink 7, 59494 Soest, Tel.: 02921 – 666 74 74, E-Mail: info@welcome-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung z.B. per Brief, Telefax oder E-mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu stornieren bzw. zu widerrufen in Kenntnis setzen.

Zur Einhaltung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, wenn Sie die Mitteilung über den Entschluss des Wiederrufrechts vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie sich dazu entschließen den Vertrag zu wiederrufen, sind wir verpflichtet unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen Ihnen alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten rück zu erstatten. Beginn ist also der Tag an dem die Mitteilung des Wiederrufes bei uns eingegangen ist. Bei der Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Dies wird nur dann geändert, wenn mit Ihnen eine andere Zahlungsart vereinbart wurde. Die anfallenden Entgelte werden Ihnen natürlich keineswegs berechnet.

Sollte der Fall eintreten, dass Sie verlangt haben das die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, so verlangen wir einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Muster- Widerrufsformular:

  • An die Firma Welcome Immobilien, Kohlbrink 7, 59494 Soest, Tel.: 02921 – 666 74 74, E-Mail: info@welcome-immobilien.de)
  • Hiermit wiederrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

* Unzutreffendes Streichen

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufrechts:

Ihr zunächst bestehendes Widerrufsrecht erlischt, wenn die Firma Welcome Immobilienmanagement die Maklerleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Maklerleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Firma Welcome Immobilienmanagement verlieren.